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  PN als Admin ggf. lesen!?

Forum : eXV2 Administration

Titel : PN als Admin ggf. lesen!?

© 2004-2012 www.exv2.de
http://www.exv2.de

URL dieser Diskussion
http://www.exv2.de/modules/newbb_plus/viewtopic.php?topic_id=2684&forum=4


 rednaz :

08.07.2005 20:20
 Klar wäre das nicht die feinste Art- aber nur die generelle Frage falls notwendig:

Kann man als Admin PN`s anderer User lesen und wenn ja-wie?

 Dj_PD :

09.07.2005 01:24
 Natürlich kann ein Admin bzw. ein Serverbesitzer(WebSpacebesitzer) die PM´s der User sehen, lesen oder verändern.

Es ist aber wie immer bei solchen Dingen eine Frage des Rechts. Quasi darf man als Admin die PM´s anderer Leute lesen, aber nur wenn man einen trifftigen Grund (nicht aus einer Vermutung herraus) hat und wenn man einen triffigen Grund hat (bei illegalen Sachen) dann darf man das selber wahrscheinlich auch nicht machen, sondern muss (da es sicher irgendwo in irgendeinem anderen Gesetz steht) die Polizei holen oder erst mal seinen Anwalt. Ließt man ohne triffigen Grund die PM eines User und merkt dieser das oder es labbert ein EX-Admin aus, dann kannste dich evtl. auf ziemlich viel ärger einlassen.
Code:

TKG § 85 Fernmeldegeheimnis

(1) Dem Fernmeldegeheimnis unterliegen der Inhalt der Telekommunikation und ihre näheren Umstände, insbesondere die Tatsache, ob jemand an einem Telekommunikationsvorgang beteiligt ist oder war. Das Fernmeldegeheimnis erstreckt sich auch auf die näheren Umstände erfolgloser Verbindungsversuche.

(2) Zur Wahrung des Fernmeldegeheimnisses ist verpflichtet, wer geschäftsmäßig Telekommunikationsdienste erbringt oder daran mitwirkt. Die Pflicht zur Geheimhaltung besteht auch nach dem Ende der Tätigkeit fort, durch die sie begründet worden ist.

(3) Den nach Absatz 2 Verpflichteten ist es untersagt, sich oder anderen über das für die geschäftsmäßige Erbringung der Telekommunikationsdienste erforderliche Maß hinaus Kenntnis vom Inhalt oder den näheren Umständen der Telekommunikation zu verschaffen. Sie dürfen Kenntnisse über Tatsachen, die dem Fernmeldegeheimnis unterliegen, nur für den in Satz 1 genannten Zweck verwenden. Eine Verwendung dieser Kenntnisse für andere Zwecke, insbesondere die Weitergabe an andere, ist nur zulässig, soweit dieses Gesetz oder eine andere gesetzliche Vorschrift dies vorsieht und sich dabei ausdrücklich auf Telekommunikationsvorgänge bezieht. Die Anzeigepflicht nach § 138 des Strafgesetzbuches hat Vorrang.


Releated Links:
Diskusion 1 auf phpbb
http://www.phpbb.de/viewtopic.php?t=88743
Diskusion 2 auch auf phpbb
http://www.phpbb.de/viewtopic.php?t=81840
Fernmeldegeheimnis und schulischer Internetzugang
http://www.lehrer-online.de/dyn/9.asp?url=405802.htm
Internet Service Provider - Wichtige rechtliche Fragen und Antworten
http://www.adversario.de/article260.html
Frage über anwendbarkeit
http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=19758


Ich denke mir einfach Privat ist Privat und die Briefe andere Leute macht man ja auch nicht einfach mal so auf.

Deswegen.
Ich persönlich möchte Dir das jetzt nicht sagen, wie du als Serverbesitzer (geht also nur wenn du der Serverbesitzer bist) die Privatsphäre anderer Leute anschauen kannst.
Ist eigentlich auch nicht deine Aufgabe, da du theoretisch nie einen trifftigen Grund haben wirst.
Sorg dafür das dein Gästebuch und dein Forum frei von evtuellen illegallen Sachen ist und du hast schon 90% von evtl. Problemen auf deiner Seite behoben.
Private Nachrichten brauchst du nicht kontrollieren da sie wie bereits gesagt "Privat" sind. Sollte sich ein User beschweren er bekäme Angebote zu 100%ig illegalen Sachen zu überlege Dir was du genau tust.


Ich hoffe ich konnte Dir damit ein bisschen helfen.
Gruss
Dj_PD
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