ich denke mal dieser Bericht sollte ALLE Foren/Community-Betreiber interessieren. Deshlab erlaube ich mir einfach es hier zu veröffentlichen.
Ein Auszug: Zitat:
Nach mehr als vier Monaten hat das Landgericht Hamburg die schriftliche Begründung seines viel beachteten Urteils zur Forenhaftung (Az. 324 O 721/05) vom 2. Dezember 2005 vorgelegt. Demnach handelt es sich bei Webforen um eine "besonders gefährliche Einrichtung". Derjenige, der eine solche Gefahrenquelle betreibe, sei einer verschärften Haftung unterworfen.
solange der wirt in der kneipe mit dem stammtisch nicht für die dort geschwungenen reden seiner gäste zur verantwortung gezogen wird, ist ja alles in ordnung... oder?
für alle "virtuellen stammtische" und deren wirte gilt bis neuverhandlung unglaublicherweise folgendes....
[...] Das Hamburger Landgericht hat eine einstweilige Verfügung bestätigt, nach der es heise online verboten ist, Forenbeiträge zu verbreiten, in denen dazu aufgerufen wird, durch den massenhaften Download eines Programms den Server-Betrieb eines Unternehmens zu stören. Der Heise Zeitschriften Verlag wird damit faktisch gezwungen, sämtliche Beiträge zu den Diskussionsforen im Vorhinein auf diesen Rechtsverstoß hin zu überprüfen. Das Urteil (Az. 324 O 721/05) dürfte gravierende Auswirkungen auf den Betrieb von Webforen und vergleichbaren Diensten haben. [...] Die Kammer erklärte, sie sei überzeugt, dass der Verlag allein durch die Verbreitung auch ohne Kenntnis für die im Forum geäußerten Inhalte haftbar zu machen sei. Er könne schließlich die Texte vorher automatisch oder manuell prüfen. So wie der Verlag das Forum bisher betreibe, fordere er Rechtsverletzungen sogar potenziell heraus, betonte ein Richter. Es sei nicht hinnehmbar, dass "die in ihren Rechten Verletzten Ihnen hinterherrennen müssen". Den Einwand des Verlags, dass eine automatische Filterung erwiesenermaßen nicht funktioniere und eine manuelle Prüfung jedes Beitrags angesichts von über 200.000 Postings pro Monat schlicht nicht zu leisten sei, ließ die Kammer nicht gelten. [...] "Sollte sich diese Rechtsprechung durchsetzen, führt das dazu, dass jeder Anbieter, der ungefiltert die Möglichkeit zu Kommentaren bietet, unmittelbar für Rechtsverstöße in den Beiträgen haftet und abgemahnt werden kann", kommentierte der Justiziar des Heise Zeitschriften Verlags, Joerg Heidrich. Davon seien nicht nur Foren, sondern auch alle anderen Web-Kommunikationsformen wie Blogs, Gästebücher oder sogar Chats betroffen.
In dem Sinne: Lasst uns wieder in die Kneipen gehen
Sehe es doch einfach mal so: Ich könnte, rein hypothetisch natürlich, sämtliche Grafiken meiner Seite von Deiner abrufen und treibe somit Deinen Traffic in die Höhe. So ist das Urteil zu verstehen. Was ich nicht verstehen kann, ist, was die Internetgemeinde gleich wieder aus solchen Urteilen macht. Da wird sofort die Panik geschoben, alles geändert, besonders das Impressum. Auf fast jeder blödsinnigen Homepage von Lieschen Müller finde ich heutzutage diesen blödsinnigen Disclaimer vom Landgericht Hamburg aus dem Jahr 98. Dabei unterhält Lieschen Müller nicht einmal ein Forum, erzielt keine Gewinnabsicht mit ihrer Seite, sondern will der großen weiten Welt lediglich mitteilen, wie blöd Katzen sind. Ich hab seit Jahren eine Seite mit einem Impressum und mir ist auch noch nichts passiert. Schaut mal: Diese Seite wird rein privat betrieben. Es werden keinerlei Gewinne mit und von dieser Seite erzielt. Daher wird auf ein Impressum verzichtet. Die Abmahnwut mancher Anwaltskanzleien ist ja bekannt, weil angeblich ein Impressum zur Pflicht geworden sein soll. Liebe Anwälte , hier und an dieser Stelle möchte ich gleich mitteilen, was ich das mit einem Schreiben von euch machen werde, was eigentlich jeder mit einem Schreiben von euch machen sollte, nur von mir bekommt ihr es nach der "Sonderbehandlung" umgehend per Einschreiben zurück auf euren Tisch.
Aber soweit wollen wir es erst gar nicht kommen lassen, gell? Hiermit spreche ich schonmal vorsorglich allen Anwälten HAUSVERBOT aus, die von dieser Seite, von mir natürlich auch, Geld in irgendeiner Form erhalten, erpressen oder sonst in irgendeiner Form und Unart abkassieren möchten. Bei Mißachtung des Hausverbot, werde ich mir rechtliche Schritte gegen die betreffende Kanzlei oder Person vorbehalten.
Allen anderen wünsche ich natürlich einen streßfreien und anwaltfreien Auffenhalt auf dieser Seite.
Euer Seiteninhaber von Ko-City.de
So einfach ist das alles.
Ich verstehe die Aufregung nicht! Es sind doch nur Urteile, die von Fall zu Fall entschieden werden und keine Gesetze, die exakt besagen, daß man keine Links mehr setzen darf oder Aufrufe starten darf.